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Privates und öffentliches Baurecht

Wenn Sie als Privatperson mit dem Baurecht in Berührung kommen, dann geht es für Sie zumeist um den wesentlichen Bestandteil Ihres Vermögens.
Als Bauunternehmer hingegen bestreiten Sie durch Bauverträge Ihre Existenz.

Insofern zeichnen sich Bauverträge dadurch aus, dass sie große Vermögenswerte regeln, sodass beide Seiten hohe Erwartungen haben. Konflikte, Meinungsverschiedenheiten oder Missverständnisse sind daher fast vorprogrammiert. Das Ausmaß wird häufig als bedrohlich dargestellt und empfunden.

In dieser Situation werden oftmals die vom Gesetz und der Rechtsprechung gebotenen Lösungsmöglichkeiten und Sicherungsmaßnahmen nicht gesehen und dadurch auch nicht ausreichend genutzt.

Nutzen Sie hier, ob als Unternehmer oder Bauherr, meine Erfahrungen insbesondere im Bereich der
• Baumängelhaftung,
• dem selbständigen Beweisverfahren und
• der Auseinadersetzung mit Sachverständigen.

Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte wahrzunehmen und Ihre Ansprüche wirkungsvoll durchzusetzen.

Darüber hinaus hält das öffentliche Baurecht für den Laien viele Fallstricke bereit, die mit Sachkunde und Fachkompetenz gemeistert werden können. Gerade im Umgang mit Behörden hat sich anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bewährt.

Auch hier stehe ich Ihnen gerne zur Seite.




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